Verstoß gegen zulässige Höchstgeschwindigkeit innerhalb geschlossener Ortschaften festgestellt. Es wurde die erlaubte Geschwindigkeit in 14057, Berlin, BAB 100 Süd, in Höhe ICC, Überleitung BAB 115 um 22 km/h bei zulässigen 60 km/h überschritten. Festgestellt wurden durch Messung mit einem Geschwindigkeitsmessgerät mit Frontfoto 82 km/h

Verletzte Vorschriften: § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO, § 24 StVG, 11.3.4 BKat

Bearbeitende Dienststelle: Bußgeldstelle Polizeipräsident Berlin übersandte Anhörung im Bußgeldverfahren

“Die Fachanwälte für Verkehrsrecht bei der Blitzerkanzlei.de haben diese Messstelle bereits überprüft. Gerne beraten wir Sie umfassend und kostenlos bei Fällen zu dieser Messstelle. Sie wurden hier geblitzt  oder gelasert? Dann in nur 2 Minuten kostenlose Beurteilung erhalten.