In Jagdberg, auf der BAB 4, Richtung Dresden, km 174,739, 2. Überholspur wurde die zulässige Höchstgeschwindigkeit außerhalb geschlossener Ortschaften am 02.04.2016 um 27 km/h überschritten. Die Geschwindigkeitsmessung ergab 107 km/h, bei zulässigen 80 km/h. Beweismittel: Piezomessung, Foto
Aktenführende Dienststelle:Zentrale Bußgeldstelle Artern
Verletzte Vorschriften : § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO, § 24, StVG, 11.3.5 BKat
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