In  Elz, auf der BAB 3, km 99,930, Ri. Frankfurt/Main, linke Spur wurde die zulässige Höchstgeschwindigkeit außerhalb geschlossener Ortschaften am 04.03.2016 um 25 km/h überschritten. Mit Koaxialkabelmessung wurden 125 km/h, bei zulässigen 100 km/h festgestellt.

Aktenführende Dienststelle: Zentrale Bußgeldstelle RP Kassel

Verletzte Vorschriften: § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO, § 24 StVG, 11.3.4 BKat

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