In Weibersbrunn, auf der BAB A 3, Abs. 260, St 2.275, Rohrbruchbrücke, FR Passau/Linz wurde die zulässige Höchstgeschwindigkeit von 100 km/h außerhalb geschlossener Ortschaften am 06.03.2016 um 24 km/h überschritten. Gemessen wurden mit Messgerät PoliScan Speed 124 km/h.
Aktenführende Bußgeldstelle Straubing übersandte Anhörungsbogen
Verletzte Vorschriften: § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO, § 24 StVG, 11.3.4BKat
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