Außerhalb geschlossener Ortschaften wurde die zulässige Höchstgeschwindigkeit von 100 km/h um 23 km/h auf der BAB 72, bei km 27,8, Gem. Oelsnitz, Fahrtrichtung Hof – Leipzig überschritten. Festgestellt wurden mit Geschwindigkeitsmessgerät Einseitensensor ES8.0 mit Foto 123 km/h.

Verletzte Vorschriften: § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO, § 24 StVG, 11.3.4 BKat

Bearbeitende Dienststelle: Bußgeldstelle Landesdirektion Sachsen übersandte Zeugenfragebogen

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