In 74072 Heilbronn, Oststraße wurde die zulässige Höchstgeschwindigkeit von 50 km/h innerhalb geschlossener Ortschaften am 05.01.2016 um 32 km/h überschritten. Gemessen wurden mit Lasergerät 82 km/h.
Aktenführende Bußgeldstelle Heilbronn übersandte Schreiben.
Verletzte Vorschriften: § 3 Abs. 3 , § 49 StVO, § 24, § 25 StVG, 11.3.6 BKat, § 4 Abs. 1 BKatV
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