Verstoß gegen zulässige Höchstgeschwindigkeit außerhalb geschlossener Ortschaften begangen. Es wurde die erlaubte Geschwindigkeit in Barleben, Gem. Barleben, Fahrtrichtung Hannover, A 2, km 86,760 um 38 km/h bei zulässigen 80 km/h überschritten. Festgestellt wurden durch Sensormessung mit Frontfoto ergab 118 km/h
Verletzte Vorschriften: § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO, § 24 StVG, 11.3.6 BKat
Bearbeitende Dienststelle: Zentrale Bußgeldstelle Magdeburg übersandte Anhörung im Bußgeldverfahren
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