In der Gemeinde Bremen, auf der A 1, Höhe km 105,9, Spur 3, FR Osnabrück wurde die zulässige Höchstgeschwindigkeit von 100 km/h außerhalb geschlossener Ortschaften um 25 km/h überschritten. Gemessen wurden mit Messgerät Multanova 6 F AFB FT2  mit Frontfoto 125 km/h.

Verletzte Vorschriften: § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO, § 24 StVG, 11.3.4 BKat

Aktenführende Bußgeldstelle Kreis Unna übersandte Zeugenfragebogen

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