Auf der BAB 62 in Höhe km 188,3, FR Pirmasens wurde die zulässige Höchstgeschwindigkeit von 100 km/h außerhalb geschlossener Ortschaften um 20 km/h überschritten. Gemessen wurden mit Messgerät ES3.0 120 km/h.

Aktenführende Dienststelle: Zentrale Bußgeldstelle Speyer (Rheinland-Pfalz)

Verletzte Vorschriften: § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO, § 24 StVG, 11.3.3 BKat

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