In Köln Kalk, auf der Stadtautobahn, B 55 a wurde die zulässige Höchstgeschwindigkeit von 50 km/h außerhalb geschlossener Ortschaften 25 km/h überschritten. Gemessen wurden mit Einseitensensor ES3.0 75 km/h.
Aktenführende übersandte Anhörung
Verletzte Vorschriften: § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO, § 24 StVG, 11.3.4 BKat
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