In , Obernkirchen, B 65, Hauptstraße 16 OT Gelldorf wurde die zulässige Höchstgeschwindigkeit von 50 km/h innerhalb geschlossener Ortschaften am 20.04.2016 um 34 km/h überschritten. Gemessen wurden mit Geschwindigkeitsmessgerät ESO 3.0 84 km/h.
Aktenführende Bußgeldstelle Landkreis Schaumburg übersandte Anhörung im Bußgeldverfahren.
Verletzte Vorschriften: § 25 Abs. 2a StVG,§ 3 Abs. 3 , § 49 StVO, § 24, § 25, § 25 Abs. 2a StVG, 11.3.6 BKat, § 4 Abs. 1 BKatV
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