In Schleswig, St. Jürgener-Str. , K 129 wurde die zulässige Höchstgeschwindigkeit von 30 km/h innerhalb geschlossener Ortschaften am 17.05.2016 um 31 km/h überschritten. Gemessen wurden mit Lichtschrankenmessung 61 km/h. Bußgeldverfahren wurde eingeleitet.

Aktenführende Bußgeldstelle Landespolizeiamt S-H übersandte Zeugenfragebogen

Verletzte Vorschriften: § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO, § 24, § 25 StVG, 11.3.6 BKat, § 4 Abs. 1 BKatV

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