In Willmanns, auf der L 2601, Ortsdurchfahrt wurde die zulässige Höchstgeschwindigkeit von 30 km/h innerhalb geschlossener Ortschaften am 05.02.2016 um 29 km/h überschritten. Gemessen wurden mit Lasermessung 59 km/h.

Aktenführende Zentrale Bußgeldstelle Artern übersandte Anhörungsbogen

Verletzte Vorschriften: § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO, § 24 StVG, 11.3.5 BKat

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