In der OD Mallentin, auf der B 105, Abs. 80, km 0,475, i.R. Grevensmühlen wurde die zulässige Höchstgeschwindigkeit innerhalb geschlossener Ortschaften um
32 km/h überschritten. Gemessen wurden mit Messgerät PoliScan Speed 82 km/h, bei zulässigen 50 km/h.
Aktenführende Dienststelle: Bußgeldstelle Landkreis Nordwestmecklenburg
Verletzte Vorschriften: § 3 Abs. 3 , § 49 StVO, § 24, § 25 StVG, 11.3.6 BKat, § 4 Abs. 1 BKatV
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