In der OD Mallentin, auf der B 105, Abs. 80, km 0,475, i.R. Grevensmühlen wurde die zulässige Höchstgeschwindigkeit innerhalb geschlossener Ortschaften um
32 km/h überschritten. Gemessen wurden mit Messgerät PoliScan Speed 82 km/h, bei zulässigen 50 km/h.

Aktenführende Dienststelle: Bußgeldstelle Landkreis Nordwestmecklenburg

Verletzte Vorschriften: § 3 Abs. 3 , § 49 StVO, § 24, § 25 StVG, 11.3.6 BKat, § 4 Abs. 1 BKatV

Die Fachanwälte für Verkehrsrecht bei der Blitzerkanzlei.de haben diese Messstelle bereits überprüft. Gerne beraten wir Sie umfassend und kostenlos bei Fällen zu dieser Messstelle. Sie wurden hier geblitzt oder gelasert? Dann in nur 2 Minuten kostenlose Beurteilung erhalten.