In 63128 Dietzenbach, auf der Waldstraße, vor Hnr. 34, Fahrtrichtung Unterführung wurde die zulässige Höchstgeschwindigkeit innerhalb geschlossener Ortschaften am 08.03.2016 um 14 km/h überschritten. Die Geschwindigkeitsmessung ergab 44 km/h, bei zulässigen 30 km/h. Beweismittel: Lasermessung und Foto. Verwarnungsgeld von 25,00 € wurde angeboten.

Aktenführende Dienststelle : Bußgeldstelle Kreisstadt Dietzenbach

Verletzte Vorschriften:  § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO, § 24 StVG, 11.3.6 BKat

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