In Audenhein, Huxel, in Höhe Nr. 14, Ri. Torgau wurde die zulässige Höchstgeschwindigkeit innerhalb geschlossener Ortschaften um 21 km/h überschritten. Die Geschwindigkeitsmessung mit Leivtec XV3 ergab 51 km/h, bei zulässigen 30 km/h.

Aktenführende Dienststelle: Bußgeldstelle Landkreis Nordsachsen

Verletzte Vorschriften: § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO, § 24 StVG, 11.3.4 BKat

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