In 10771, Berlin, auf der BAB 100 Nord, Höhe Paulsborner Brücke wurde die zulässige Höchstgeschwindigkeit innerhalb geschlossener Ortschaften um
20 km/h überschritten. Die Geschwindigkeitsmessung ergab 120 km/h, bei zulässigen 100 km/h. Messgerät Leivtec XV3 mit Frontfoto.

Aktenführende Dienststelle: Polizeipräsident in Berlin

Verletzte Vorschriften : § 3 Abs. 3 , § 49 StVO, § 24 StVG, 11.3.4 BKat

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