Innerhalb geschlossener Ortschaften wurde am 04.11.2015 wurde die zulässige Höchstgeschwindigkeit in Feucht, Nürnberger Straße, Ri. auswärts um 22 km/h bei zulässigen 50 km/h überschritten. Festgestellt wurden mit Geschwindigkeitsmessanlage – mobil – PoilScanSpeed 72 km/h
Verstoß gegen: § 3 Abs. 3 , § 49 StVO, § 24 StVG, 11.3.4 BKat
Bearbeitende Dienststelle:Bußgeldstelle Straubing
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