Verstoß gegen zulässige Höchstgeschwindigkeit innerhalb geschlossener Ortschaften. Am 04.11.2015 wurde die erlaubte Geschwindigkeit Gesserthausen, Oberschönfelder Straße, Ri. ortsauswärts um 45 km/h bei zulässigen 50 km/h überschritten. Festgestellt wurden durch Geschwindigkeitsmessung mit Messgerät: Geschwindigkeitsmessanlage – mobil – Einseitensensor ES3.0 95 km/h
Verletzte Vorschriften: § 3 Abs. 3 , § 49 StVO, § 24, § 25 StVG, 11.3.7 BKat, § 4 Abs. 1 BKatV
Bearbeitende Dienststelle: Bußgeldstelle Straubing
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