Verstoß gegen zulässige Höchstgeschwindigkeit innerhalb geschlossener Ortschaften. Es wurde die erlaubte Geschwindigkeit in Hamburg, auf der Köhlbrandtbrücke, Richtung Waltershof um 32 km/h bei zulässigen 60 km/h überschritten. Festgestellt wurden durch Geschwindigkeitsmessung mit Video-Band-Aufzeichnung 92 km/h

Verletzte Vorschriften: § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO, § 24 StVG, 11.3.6 BKat, § 4 Abs. 1 BKatV

Bearbeitende Dienststelle: Bußgeldstelle Hamburg übersandte Anhörung im Bußgeldverfahren

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