In Hamburg, auf der Stresemannstraße 70, stadteinwärts wurde die zulässige Höchstgeschwindigkeit innerhalb geschlossener Ortschaften um
21 km/h überschritten. Festgestellt wurden durch Sensormessung mit Foto 51 km/h, bei zulässigen 30 km/h.

Aktenführende Dienststelle: Bußgeldstelle Hamburg

Verletzte Vorschriften: § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO, § 24 StVG, 11.3.4 BKat

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