In Lappersdorf, auf dem Rodauer Weg wurde die zulässige Höchstgeschwindigkeit innerhalb geschlossener Ortschaften um 22 km/h überschritten. Festgestellt wurden mit Radarmessung 52 km/h, bei zulässigen 30 km/h. Frontfoto liegt vor.
Aktenführende Dienststelle: Zentrale Bußgeldstelle Regensburg
Verletzte Vorschriften: § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO, § 24 StVG, 11.3.4 BKat
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