Überschreitung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit innerhalb geschlossener Ortschaften in Lehndorf, B 93, Ortsdurchfahrt um 26 km/h festgestellt. Zulässige Geschwindigkeit: 50 km/h. Festgestellte Geschwindigkeit 76 km/h. Beweismittel: Foto, Lasermessung
Aktenführende Dienststelle:Zentrale Bußgeldstelle Artern
Verletzte Vorschriften : § 3 Abs. 3, § 49 StVO, § 24 StVG, 11.3.5 BKat
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