Auf der BAB 9, Schleifreisen, München – Berlin, km 187,0, Lastspur wurde die zulässige Höchstgeschwindigkeit außerhalb geschlossener Ortschaften am 12.11.2015 um 25 km/h überschritten. Gemessen wurden mit Messgerät: Piezomessung 125 km/h, bei zulässigen 100 km/h.
Aktenführende Dienststelle : Zentrale Bußgeldstelle Artern
Verletzte Vorschriften : § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO, § 24 StVG, 11.3.4 BKat
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