In Ober-Mörlen, Usinger Straße, 131 wurde die zulässige Höchstgeschwindigkeit innerhalb geschlossener Ortschaften am 23.11.2015 um 32 km/h überschritten. Gemessen wurden mit Lasergerät 82 km/h, bei zulässigen 50 km/h.
Akenführende Dienststelle im Bußgeldverfahren: Zentrale Bußgeldstelle RP Kassel
Verletzte Vorschriften : § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO, § 24 StVG, 11.3.4 BKat, § 4 Abs. 1 BKatV
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