In Lippstadt, auf der Klosterstr. zw. Hospitalstr. u. FR Striper Straße wurde die zulässige Höchstgeschwindigkeit innerhalb geschlossener Ortschaften um
21 km/h überschritten. Die Radarmessung ergab 51 km/h, bei zulässigen 30 km/h.
Aktenführende Dienststelle: Bußgeldstelle Kreis Soest
Verletzte Vorschriften: § 3 Abs. 3 , § 49 StVO, § 24 StVG, 11.3.4 BKat
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