Innerhalb geschlossener Ortschaften am 07.01.2016 wurde die zulässige Höchstgeschwindigkeit in Maintal, Maintal Bischhofsheim, Hochstädter Straße, Rtg. Hochstadt um 42 km/h bei zulässigen 30 km/h überschritten. Festgestellt wurden durch Geschwindigkeitsmessung mit Lichtleitermessung 72 km/h

Verstoß gegen: § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO, § 24, § 25 StVG, 11.3.7 BKat, § 4 Abs. 1 BKatV

Zentrale Bußgeldstelle RP Kassel übersandte Anhörungsbogen im Bußgeldverfahren

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