In 79379 Müllheim, Werderstraße, ca. 50 m vor Einmündung Gartenstraße wurde die zulässige Höchstgeschwindigkeit innerhalb geschlossener Ortschaften am 08.03.2016 um 6 km/h überschritten. Die Geschwindigkeitsmessung ergab 36 km/h, bei zulässigen 30 km/h. Beweismittel: Messung mit Lasergerät, Foto
Aktenführende Dienststelle: Bußgeldstelle Gemeindeverwaltungsverbund Müllheim-Badenweiler
Verletzte Vorschriften : § 3 Abs. 3 , § 49 StVO, § 24 StVG, 11.3.1 BKat
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