In München, auf der Landshuter Allee, Hausnummer 148, nördlich wurde die zulässige Höchstgeschwindigkeit außerhalb geschlossener Ortschaften am 20.01.2016 um 21 km/h überschritten. Gemessen wurden 71 km/h mit  Messgerät PoliScanSpeed, bei zulässigen 50 km/h.

Aktenführende Dienststelle: Bußgeldstelle Straubing

Verletzte Vorschriften: § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO, § 24 StVG, 11.3.4 BKat

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