Verstoß gegen zulässige Höchstgeschwindigkeit innerhalb geschlossener Ortschaften. Es wurde die erlaubte Geschwindigkeit in 63583, in Mömlingen, auf der Großostheimer Str., Höhe Weg zur Hunsrückerstraße, in Fahrtrichtung Großostheim um 7 km/h bei zulässigen 50 km/h überschritten. Festgestellt wurden durch Geschwindigkeitsmessung mit Messfoto ergab 57 km/h Verwarnungsgeld: 15,00 €
Verletzte Vorschriften: § 3 Abs. 3 , § 49 StVO, § 24 StVG, 11.3.1 BKat
Bearbeitende Dienststelle: Zweckverband kommunale Verkehrsüberwachung im Landkreis Miltenberg übersandte Schriftliche Verwarnung
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