In 72149 Neustetten, Wolfenhausenerstraße wurde die zulässige Höchstgeschwindigkeit innerhalb geschlossener Ortschaften am 31.03.2016 um 22 km/h überschritten. Gemessen wurden mit Sensormessung, ESO ES3.0 72 km/h, bei zulässigen 50 km/h.
Aktenführende Dienststelle: Bußgeldstelle Tübingen
Verletzte Vorschriften: § 3 Abs. 3 , § 49 StVO, § 24 StVG, 11.3.4 BKat
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