Verstoß gegen zulässige Höchstgeschwindigkeit innerhalb geschlossener Ortschaften festgestellt. Es wurde die erlaubte Geschwindigkeit in Radolfzell-Böhringen, auf der Bodenseestraße, Fahrtrichtung Radolfzell um 23 km/h bei zulässigen 50 km/h überschritten. Festgestellt wurden durch Geschwindigkeitsmessung mit Lasergerät TraffiStar S350 mit Foto 73 km/h
Verletzte Vorschriften: § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO, § 24 StVG, 11.3.4 BKat
Bearbeitende Dienststelle: Bußgeldstelle Radolfzell übersandte Anhörung im Bußgeldverfahren
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