Verstoß gegen zulässige Höchstgeschwindigkeit innerhalb geschlossener Ortschaften begangen. Es wurde die erlaubte Geschwindigkeit in Schwerin, An der Crivitzer Chaussee, ARAL -Tankstelle um 45 km/h bei zulässigen 30 km/h überschritten. Festgestellt wurden durch Lasermessung 75 km/h.
Verletzte Vorschriften: § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO, § 24 Abs. 1.3 Nr. 5, § 25 StVG, 11.3.7 BKat, § 4 Abs. 1 BKatV
Bearbeitende Dienststelle: Bußgeldstelle Schwerin übersandte Anhörung im Bußgeldverfahren
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