Verstoß gegen zulässige Höchstgeschwindigkeit, innerhalb geschlossener Ortschaften wurde mit Verwarnungsgeld geahndet. Es wurde die erlaubte Geschwindigkeit in Solingen, Hochstraße 32- 52, FR Lüderitzweg um 15 km/h bei zulässigen 30 km/h überschritten. Festgestellt wurden durch Geschwindigkeitsmessung mit Messgerät: VDS M5 mit Frontfoto 45 km/h
Verletzte Vorschriften: § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO, § 24 Abs. 1.3 Nr. 5 StVG, 11.3.2 BKat
Bearbeitende Dienststelle: Bußgeldstelle Solingen erhob 50,00 € Verwarnungsgeld
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