In Stuttgart, auf der Friedrichstraße, FR Kronenbergstraße wurde die zulässige Höchstgeschwindigkeit innerhalb geschlossener Ortschaften um
32 km/h überschritten. Gemessen wurden mit Messgerät TraffiStar S350 62 km/h, bei zulässigen 30 km/h.
Aktenführende Dienststelle: Bußgeldstelle Stuttgart
Verletzte Vorschriften: § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO, § 24, § 25 StVG, 11.3.6 BKat, § 4 Abs. 1 BKatV
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