In Villingen-Schwenningen, auf der Walter-Rathenau-Straße wurde die zulässige Höchstgeschwindigkeit innerhalb geschlossener Ortschaften am 08.04.2016 um
7 km/h überschritten. Gemessen wurden mit  Messgerät Einseitensensor, ES3.0 37 km/h, bei zulässigen 30 km/h.

Aktenführende Dienststelle: Bußgeldstelle Stadt Villingen-Schwenningen

Verletzte Vorschriften: § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO, § 24 StVG, 11.3.1 BKat

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