In Meppen, auf der B 70, Abschnitt 200, Station 1.,2, Fahrtrichtung Lingen wurde die zulässige Höchstgeschwindigkeit von 100 km/h außerhalb geschlossener Ortschaften am 1 7.05.2016 um 29 km/h überschritten. Gemessen wurden mit Messgerät Multanova VR 6 F 129 km/h.
Aktenführende Bußgeldstelle Landkreis Emsland übersandte Anhörungsbogen im Bußgeldverfahren
Verletzte Vorschriften: § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO, § 24 StVG, 11.3.5 BKat
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