In Solingen, auf der Landstraße L 74, in Fahrtrichtung Müngsten wurde die zulässige Höchstgeschwindigkeit von 50 km/h außerhalb geschlossener Ortschaften am um 52 km/h überschritten. Gemessen wurden mit Messgerät Riegl FG21-P 102 km/h. Bußgeld: 240,00 €, 1 Monat Fahrverbot
AktenführendeBußgeldstelle Solingen erließ Bußgeldbescheid
Verletzte Vorschriften: § 25 Abs 2a StVG, § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO, § 24, § 25 StVG, 11.3.8 BKat, § 4 Abs. 1 BKatV
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