Die Überschreitung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit innerhalb geschlossener Ortschaften wurde am 01.05.2016 in Bernsdorf, OT Hermsdorf, Waldenburger Straße, i. H. Siedlung Queckenberg, FR Oberlungwitz, um 30 km/h, bei zulässigen 50 km/h gemessen. Festgestellt wurden 80 km/h. Beweismittel: Traffipax-Traffiphot, Foto
Verstoß gegen: § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO, § 24 StVG, 11.3.5 BKat
Bußgeldbescheid wurde von der Bußgeldstelle Landkreis Zwickau übersandt.
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