Wegen Überschreitung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit am 11.03.2016 außerhalb geschlossener Ortschaften, in Bad Salzuflen, auf der L 712, Ostwestfalenstraße, FR Bielefeld, bei der Auffahrt A 2, Ostwestfalen-Lippe um 18 km/h, bei zulässigen 50 km/h wurde Bußgeldbescheid erlassen. Festgestellt wurden 62 km/h. Beweismittel: Messgerät Traffipax, Traffiphot S 3, Foto, Bußgeld 70, 00 €

Verstoß gegen: § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO, § 24, StVG, 11.3.4 BKat

Bearbeitende Dienststelle: Bußgeldstelle Kreis Lippe

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