In Mannheim, Seckenheimer Hauptstraße, Hnr. 207, Ri. Edingen wurde Geschwindigkeitsverstoß begangen. Die zulässige Höchstgeschwindigkeit innerhalb geschlossener Ortschaften wurde um 17 km/h überschritten. Gemessen wurden 47 km/h mit Messgerät Vitronic mobil bei zulässigen 30 km/h. Beweismittel: Messprotokoll, Foto

Verletzte Vorschriften: § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO, § 24 Abs. 1.3 Nr .5 StVG, 11.3.3 BKat

Aktenführende Dienststelle: Bußgeldstelle Mannheim übersandte Vordruck Anhörung

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