Außerhalb geschlossener Ortschaften wurde in Senden, BAB 7, Abschnitt 760, km 0,0, Ast F-M, Ast F-M, Ri. Füssen die zulässige Höchstgeschwindigkeit überschritten. Die durchgeführte Geschwindigkeitsmessung ergab eine Geschwindigkeitsüberschreitung um 29 km/h bei zulässigen 80 km/h. Mit Geschwindigkeitsmessanlage – mobil – PoliScan FM1 wurden 109 km/h mit Foto dokumentiert
Verletzte Vorschriften: § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO, § 24 Abs. 1.3 Nr. 5 StVG, 11.3.5 BKat
Bearbeitende Dienststelle: Bußgeldstelle Straubing übersandte Formular Anhörung wegen einer Verkehrsordnungswidrigkeit
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