Verstoß gegen zulässige Höchstgeschwindigkeit außerhalb geschlossener Ortschaften. Am 02.11.2015 wurde die zulässige Höchstgeschwindigkeit in Bretzfeld, auf der BAB 6, km 653,300, Mannheim – Nürnberg, um 13 km/h bei zulässigen 100 km/h überschritten. Festgestellt wurden mit Messgerät: PoliScan Speed 113 km/h, Beweismittel: Lasermessung, Frontfoto
Verstoß gegen: § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO, § 24 StVG, 11.3.2 BKat
Bearbeitende Dienststelle: Zentrale Bußgeldstelle Karlsruhe
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