Innerhalb geschlossener Ortschaften wurde in 68519, Viernheim, Weinheimer Straße, Höhe Nr. 109 a, FR stadteinwärts die erlaubte Geschwindigkeit überschritten. Es wurden im Rahmen einer Geschwindigkeitsmessung 57 km/h bei zulässigen 30 km/h mit Lasergerät mit Foto festgestellt. Die Geschwindigkeitsübertretung betrug 27 km/h.

Verletzte Vorschriften: § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO, § 24 StVG, 11.3.5 BKat

Bearbeitende Dienststelle: Zentrale Bußgeldstelle RP Kassel übersandte Zeugenfragebogen

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