Eine Geschwindigkeitsmessung, durchgeführt außerhalb geschlossener Ortschaften in Bingen, Gem. Bingen, BAB 60, km 45,9, FR Gensingen ergab einen Geschwindigkeitsverstoß mit 99 km/h , bei zulässiger Höchstgeschwindigkeit von 60 km/h. Die Geschwindigkeitsüberschreitung betrug 39 km/h. Beweismittel: Messung mit Lasergerät und Foto

Verstoß gegen: § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO, § 24 StVG, 11.3.6 BKat

Zeugenfragebogen wurde von Zentrale Bußgeldstelle Speyer (Rheinland-Pfalz) übersandt.

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