Innerhalb geschlossener Ortschaften wurde in Chemnitz, Reichenhainer Straße i.H. Friedhof, FR Wartburgstraße die zulässige Höchstgeschwindigkeit überschritten. Die durchgeführte Geschwindigkeitsmessung ergab eine Geschwindigkeitsüberschreitung um 23 km/h bei zulässigen 30 km/h.  Messung mit Lasergerät PoliScan FM1 und Frontfoto ergab 53 km/h.

Verletzte Vorschriften: § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO, § 24 StVG, 11.3.4 BKat

Bearbeitende Dienststelle: Bußgeldstelle Chemnitz übersandte Zeugenfragebogen

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