Außerhalb geschlossener Ortschaften wurde in Gütersloh, auf der Spexarder Str. ggü. 140, FR Am Hüttenbrink die zulässige Höchstgeschwindigkeit überschritten. Die mit Lasergerät durchgeführte Geschwindigkeitsmessung ergab eine Geschwindigkeitsüberschreitung um 31 km/h bei zulässigen 50 km/h. Mit Messgerät TraffiStar S 350 wurden 81 km/h mit Foto dokumentiert.

Verletzte Vorschriften: § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO, § 24 StVG, 11.3.6 BKat

Bearbeitende Dienststelle:  Bußgeldstelle Gütersloh übersandte Zeugenfragebogen

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