Der Verstoß gegen die zulässige Höchstgeschwindigkeit erfolgte in Bremen, auf der Richard-Bojahn-Allee, FR ausw., Höhe Bischof-Kettler Str. Dabei wurde die erlaubte Geschwindigkeit außerhalb geschlossener Ortschaften um 21 km/h, bei zulässigen 70 km/h überschritten. Festgestellt wurden durch Geschwindigkeitsmessung mit TraffiPhot-S mit Frontfoto 91 km/h

Verstoß gegen: § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO, § 24 StVG, 11.3.4 BKat

Bearbeitende Dienststelle: Bußgeldstelle Bremen übersandte Zeugenfragebogen

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