Außerhalb geschlossener Ortschaften wurde in Schwelm, auf der BAB 1, RF Köln, in Höhe km 365,390 die zulässige Geschwindigkeit überschritten. Die durchgeführte Geschwindigkeitsmessung mit Geschwindigkeitsmessanlage PoliScan Speed, mit Bild ergab eine Überschreitung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit von 21 km/h, bei erlaubten 80 km/h. Die festgestellte Geschwindigkeit betrug 101 km/h

Verletzte Vorschriften: § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO, § 24 StVG, 11.3.4 BKat

Bearbeitende Dienststelle: Bußgeldstelle Ennepe-Ruhr-Kreis übersandte Anhörung

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