Außerhalb geschlossener Ortschaften wurde die zulässige Höchstgeschwindigkeit am 18.10.2015 auf der BAB 9, km 38.1 in Fahrtrichtung Leipzig um 25 km/h bei zulässigen 120 km/h überschritten. Festgestellt wurden mit Messgerät: ESO.0 145km/h.

Verstoß gegen: § 41 Abs 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO, § 24 StVG, 11.3.4 BKat

Bearbeitende Dienststelle: Zentrale Bußgeldstelle Gransee

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